Betriebsratsmitglieder aus tarifgebundenen Betrieben aller Branchen im Organisationsbereich der IG Metall
Arbeitszeit und Manteltarifvertrag
Die Manteltarifverträge regeln die grundlegenden Bedingungen der Arbeitsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben.
Das gilt insbesondere (aber nicht nur) für Arbeitszeitfragen. Tarifvertragliche Regelungen sind betrieblich konkret umzusetzen. Mit der Arbeitgeberseite entstehen dabei nicht selten Streitigkeiten zur Auslegung und praktischen Anwendung. Damit die tariflichen Bestimmungen verlässlich im Sinne der Beschäftigten wirken, braucht es kompetente und durchsetzungsstarke Betriebsratsmitglieder.
Dieses Einsteiger*innen-Seminar vermittelt deshalb nicht nur inhaltliche Grundkenntnisse zu den Themen Arbeitszeit und sonstige Bestimmungen der Manteltarifverträge in den Tarifgebieten im Bezirk Mitte. Neben den fachlichen Themen stehen auch die Umsetzungsstrategien der Interessenvertretung im Mittelpunkt. Dabei geht es vor allem um die Manteltarifverträge; aber es werden auch andere Tarifverträge (TV T-ZUG, TV Beschäftigungssicherung) behandelt. Kolleg*innen aus anderen Branchen als der Metall- und Elektroindustrie sind ebenfalls willkommen, ihre Themen werden einbezogen!
Zielgruppe
Themen des Seminars
- Arbeitszeit, insbesondere „normale“, „verkürzte“ und „verlängerte“ Vollzeit
- Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) und tarifliche Freistellungszeit
- Kurzarbeit und vorübergehende Arbeitszeitabsenkung nach TV Beschäftigungssicherung
- Mehrarbeit, Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zuschläge
- Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, Verdienstsicherung
- Urlaubsregelungen
- Kündigungsfristen
- Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen, Vorgehensweise für die Interessenvertretung